Hausordnung

1. Anerkennung der Hausordnung

Mit dem Betreten des Fitnessstudios Trainingslager erkennt das Mitglied oder Besucher die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessstudios zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.

2. Haftung

Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des Fitnessstudios für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnessstudios. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Grundsätzlich erfolgt jeder Aufenthalt und jede Handlung im Fitnessstudio auf eigene Gefahr.

3. Eltern haften für ihre Kinder

Eltern haften für ihre Kinder. Bitte achten Sie darauf, dass sich ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen des Fitnessstudios aufhalten und nicht mit Trainingsgeräten in Berührung kommen.

4. Verhaltensregeln

Wir legen ausdrücklich Wert auf höfliche Umgangsformen in unserem Fitnessstudio. Das gilt nicht nur für unsere Mitarbeiter, sondern auch für unsere Mitglieder. Insbesondere in den Umkleiden ist die Privatsphäre zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist einzuhalten. Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt werden. Das Mitglied ist aufgefordert einen übermäßigen Verbrauch der Wassermengen beim Duschen zu unterlassen. Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben, wobei offene Monatsbeiträge weiterhin gezahlt werden müssen.

5. Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen

Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen. Die Umkleideschränke sind ausschließlich mit dem Mitgliedsarmband verschließbar. Wir bitten die Umkleideschränke sauber zu hinterlassen. Verschlossene Schränke werden nach Geschäftsschluss geöffnet und geleert.

6. Ein- und Auschecken

Das Ein- und Auschecken erfolgt über das Mitgliedsarmband. Bei Aktivierung des Armbandes wird zum Zwecke der Identifikation ein Lichtbild in der Studiosoftware hinterlegt. Die Mitnahme von Fremdpersonen ist nicht gestattet. Beim Betreten oder Verlassen ist sicherzustellen, dass keine andere Person durch den eigenen Zugang oder Ausgang Zutritt erhält. Jedes Mitglied muss seinen eigenen Transponder nutzen. Bei Missbrauch unterwirft sich das Mitglied einer Vertragsstrafe von 150,00 €. Jeder Missbrauch wird mit Hausverbot belegt und strafrechtlich verfolgt. Probetraining oder Anmeldung sind nur in den Trainerzeiten oder mit Terminvereinbarung möglich.

7. Sauberkeit im Fitnessstudio

Bitte verlassen Sie die Fitnessflächen, Umkleideräume, Sanitäranlagen so, wie Sie diese auch vorfinden möchten. Im gesamten Nassbereich bitten wir euch aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen und die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten. Das Rasieren und Färben der Haare ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Nach Gerbrauch der Dusche ist der Bereich mit dem Abzieher zu trocknen. Müll (Binden etc.) muss in die aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden.

8. Saunabetrieb

Unser Wellness-Bereich und die Saunen sind zu den ausgehängten Betriebszeiten ausschließlich den Mitgliedern des Premium-Tarifs vorbehalten. Das Saunieren ist nur mit einem großen, sauberen und trockenen Handtuch erlaubt. Das Saunatuch ist immer auf die Sitz- und Liegeflächen unterzulegen, ebenso bei den Sitzen und Sonnenliegen der Dachterrasse. Die Verwendung von Saunacremes, -salzen, -konzentraten o.ä. ist untersagt. Aufgüsse werden ausschließlich durch das Personal vorgenommen.

9. Einweisung durch Fachpersonal

Vor Aufnahme des Trainings empfehlen wir eine eingehende Beratung und Einweisung durch unser Fachpersonal (Termin vereinbaren). Dies geschieht im eigenen Interesse des Kunden, um möglichen Fehlern beim Trainingsablauf und Verletzungen vorzubeugen.

10. Sportbekleidung

Als Trainingskleidung empfehlen wir Sportbekleidung zu verwenden, die den Hautkontakt mit den Polstern der Trainingsgeräte verhindert. Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen, welche zuvor noch nicht auf der Straße getragen wurden, betreten werden. Das Training ohne Schuhwerk oder mit sogenannten Flip-Flops und Sandalen ist aus Sicherheits- und

Hygienegründen nicht gestattet. Männliche Mitglieder bitten wir, ihr Training in schulterbedeckenden T-Shirts durchzuführen. Muskelshirts oder Unterhemden sind nicht gestattet. Wir bitten ausdrücklich darum, beim Training an Geräten, Matten und Bikes ausreichend große Handtücher unterzulegen bzw. zu verwenden. Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken in den Trainingsräumen ist nicht gestattet.

11. Besichtigungen

Die Besichtigung aller Räume des Fitnessstudios erfolgt nur in Begleitung des Personals.

12. Trainingsgeräte, Trainingsräume und Personalbereich

Zu jedem Training ist ein Trainingshandtuch mitzubringen und beim Trainieren unterzulegen. Jede Art von Training ist so durchzuführen, dass das Training der anderen Mitglieder hierdurch so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Dabei ist insbesondere auf störende Geräusche zu verzichten. Wir bitten darum, alle während des Trainings benutzten Trainingsgeräte (z. B. Maschinen, Gewichte, Hantelscheiben, Bälle, Stepps, Matten, usw.) anschließend wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzulegen. Trainingsequipment jeder Art kann nicht reserviert werden. Wir bitten die Mitglieder, das Trainingsequipment auch während der Pausen zwischen den einzelnen Einheiten freizugeben. Langhanteln sind aus Sicherheitsgründen mit Sicherungsspangen zu versehen. Das Trainingsequipment darf das Fitnessstudio nicht verlassen. Den Personalbereich dürfen nur Angestellte des Trainingslagers betreten. Hierzu zählen auch die Verkaufstheke und für Mitglieder nicht zugängliche Bereiche.

13. Bedienung technischer Geräte

Überlassen Sie bitte die Bedienung aller technischen Einrichtungen, wie z.B. Musik- und TV-Anlagen, unseren Mitarbeitern.

14. Rauchen verboten

In den gesamten Innenräumen des Trainingslagers besteht uneingeschränktes Rauchverbot.

15. Speisen und Getränke

Getränke dürfen nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden. Wir bitten die Mitglieder selbst gekochtes Essen außerhalb des Studios zu verzehren, um den Biomüll und unangenehme Gerüche in den Umkleiden zu vermeiden.

16. Mobiltelefone und Kameras

Wir weisen darauf hin, dass das Telefonieren im Trainingsbereich und in den Ruhezonen untersagt ist. Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Fitnessstudio zum Schutze der Privatsphäre unserer Mitglieder ausdrücklich verboten (ausgenommen Überwachungskameras des Studios).

17. Parken

Ihnen steht eine Vielzahl an Parkplätzen in den ausgewiesenen Parkflächen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese ausschließlich während des Aufenthaltes im Trainingslager. Eine Haftung für Schäden kann grundsätzlich nicht übernommen werden. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.

18. Anweisungen der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter von Fitnesspark-24 üben gegenüber den Mitgliedern und Besuchern die Rechte des Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie im Trainingslager angebrachte schriftliche Hinweise sind unbedingt zu beachten.

19. Verbotene Substanzen Verbotene Substanzen zu besitzen, zu kaufen oder zu verkaufen ist bei uns grundsätzlich untersagt. Jeglicher Konsum und Handel mit Rauschmitteln, Doping und sonstigen illegalen Substanzen ist im gesamten Studio verboten. Ein Verstoß führt zu einem Hausverbot und zu einer Strafanzeige.

20. Geltung der Hausordnung Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Studioleitung behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Mit dem Betreten erkennt das Mitglied die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Trainingslagers zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.