Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Vertragsschluss 

1.1 Das Mitglied gibt nach Auswahl des gewünschten Tarifs und Leistungsumfangs und Eingabe seiner persönlichen Daten schriftlich einen verbindlichen Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) ab. Das Mitglied enthält hiervon eine Kopie, die mit der Annahmeerklärung durch uns verbunden ist. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. 

1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, Trainingslager jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen. 

2. Leistungsumfang 

2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt. 

2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese nutzen zu können. Trainingslager wird unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten sich vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Trainingslager wird die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten. 

3. Zutritt und Mitgliedsausweis 

3.1 Das Mitglied erhält einen kostenpflichtigen Mitgliedsausweis in Form eines Chip-Armbandes, das ihm den Zutritt zu den Clubräumen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Das Chip-Armband darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Es ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust des Chip-Armbands unverzüglich bei uns zu melden. 

3.2 Das Chip-Armband ist auch als Zahlungsmittel für Solarium, Massageliege, Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann das Armband zu diesem Zweck aufladen. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich. 

3.3 Der Zutritt zum 24/7 Bereich ist über einen separaten Eingang möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass außerhalb der betreuten Zeiten kein Personal zugegen ist und auch keine Betreuung stattfindet. Der 24/7 Bereich wird zur Vermeidung von Vandalismus videoüberwacht. Der Zugang zum 24/7 Bereich ist außerhalb der betreuten Zeiten ausschließlich Volljährigen vorbehalten. 

4. Zahlung 

4.1 Der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird im 2-Wochen-Rhythmus per SEPA-Lastschrift erhoben. Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für 8 Wochen entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt. 

5. Kündigung 

Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 

6. Haftung 

6.1 Trainingslager haftet vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit. 

7. Hausordnung 

Trainingslager ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 

8. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft 

8.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. 

8.2 Trainingslager kann bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokumentes durchführen. 

9. Änderung dieser AGB 

Trainingslager ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitglieds-vereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Trainingslager wird das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird Trainingslager das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. 

10. Verbraucherstreitbeilegung 

Trainingslager ist gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. 

11. Datenschutz 

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Trainingslager und den Mitgliedern verarbeitet Trainingslager als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeitet Trainingslager die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Trainingslager verarbeitet sämtliche personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Die angegebenen personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft EDV-technisch gespeichert und verarbeitet und können gegebenenfalls an einen Anwalt oder ein Inkasso Unternehmen weitergegeben werden. 

11.1 Trainingslager erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient. Im Hinblick auf mögliche Folgeansprüche beider Parteien ist Trainingslager berechtigt, die personenbezogenen Daten auch nach Ablauf des Vertrages für eine angemessene Zeit zu speichern. 

11.2 Zwecks Identifizierung während der Trainingszeiten und zur Missbrauchsvorbeugung ist Trainingslager berechtigt, bei Vertragsschluss ein Lichtbild des Mitglieds anzufertigen. Dieses Bild wird nach der jeweiligen Vertragsbeendigung unverzüglich gelöscht. 

11.3 Des Weiteren können personenbezogene Daten durch die Videoaufnahmen im Studio erhoben werden. Einzelheiten zum Umfang dieser Datenerfassung ergeben sich aus Ziff. 12 (Kameraüberwachung) dieser AGB. 

11.4 Trainingslager erhebt bei Betreten des Studios Schlüsselkennung, Datum und Uhrzeit. Diese Daten, welche einen Personenbezug aufweisen können, werden einen Monat gespeichert. Sofern diese Daten bis zu diesem Zeitpunkt nicht der Geltendmachung von straf- oder zivilrechtlichen Ansprüchen dienen, oder entsprechende Verfahren angestrebt sind, werden sie automatisch gelöscht 

12. Kameraüberwachung 

Der 24/7 Bereich wird kameraüberwacht. Folgende Bereiche sind für uns einsehbar: Eingangsbereich und Fluchttüre innen, Trainingsfläche komplett. 

Die Aufnahmen der Kameras werden vier Wochen gespeichert. Sofern diese Daten bis zu diesem Zeitpunkt nicht der Geltendmachung von straf- oder zivilrechtlichen Ansprüchen dienen, oder entsprechende Verfahren angestrebt sind, werden sie automatisch gelöscht. Trainingslager verpflichtet sich die Aufnahmen nur zum Zwecke der Zugangskontrolle, Einhaltung der Hausordnung sowie zur Geltendmachung von straf- oder zivilrechtlichen Ansprüchen zu nutzen. Weiterhin verpflichtet sich Trainingslager die Aufnahmen nur seinen Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen zu o.g. Zwecken zugänglich zu machen